Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind eine Allergie/Unverträglichkeit hat?
Sie haben Probleme Ihr Baby zu füttern und vermuten eine Fütterstörung?
Ihr Kind isst nur sehr wenige Lebensmittel und Sie sind sich unsicher, ob es in seiner Wachstumsphase ausreichend mit allen Nährstoffen versorgt ist?
Als zertifizierte Ernährungsberaterin erhalten Sie qualifizierte, produktneutrale und individuelle Ernährungstherapie.
Das erwartet Sie
Schildern Sie mir unverbindlich über das Kontaktformular Ihr Anliegen, anschließend vereinbaren wir einen Beratungstermin. Im Erstgespräch (60–90 Minuten) erfolgt eine umfassende Anamnese und wir legen gemeinsam das oder die Ziele fest. Je nach Diagnose gebe ich Ihnen ein Ernährungs- und Symptomprotokoll mit oder bitte Sie um ein Videoprotokoll. Ich werte die Protokolle aus und in den anschließenden Folgeberatungen begleite ich Sie und Ihr Kind auf dem Weg zu dem/den Ziel/en, das/die wir ins Auge gefasst haben.
Nächste Schritte
Voraussetzung für die Ernährungstherapie ist eine ärztliche Zuweisung in Form eines Attestes, eines Überweisungsscheins oder eines Musterformulars durch den/die (Kinder-)Arzt/Ärztin. Meine Praxis erfüllt die von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Qualitätskriterien zur Bezuschussung der Beratungsleistungen. Die Kostenübernahme durch eine private Krankenversicherung ist abhängig von Ihrer Tarifvereinbarung. Ich bitte Sie, sich vor Terminvereinbarung bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Bezuschussung zu informieren. Hierfür benötigen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, den Antrag auf Kostenerstattung sowie einen Kostenvoranschlag. Meine Praxis kann nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen.
Mein Honorar richtet sich nach den Empfehlungen des Berufsverbandes Oecotrophologie e.V. und beträgt 100 Euro (60 Minuten), abgerechnet wird pro angefangener Viertelstunde. Ernährungstherapiestunden sind nach Paragraph 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Liegt keine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vor, werden Ernährungsberatungsstunden mit 19% Mehrwertsteuer abgerechnet. Der Stundensatz beinhaltet auch die Vor- und Nachbereitung der Termine, ausgenommen davon ist die Auswertung der Protokolle. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden hälftig in Rechnung gestellt. Als zertifizierte Ernährungsberaterin (Quetheb) kann die ärztlich angeordnete Ernährungstherapie von Krankenkassen bezuschusst werden.